Kann ich Leistungen für die Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen? - jobzüri.ch
45 Artikel für deine Suche.

Kann ich Leistungen für die Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen?

Veröffentlicht am 05.09.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
leistungen-fuer-pflege-angehoerigen-in-anspruch-nehmen
In der Schweiz gibt es etwa 500.000 Menschen, die Angehörige in häuslicher Pflege betreuen. Viele von ihnen treten beruflich kürzer oder geben ihren Job ganz auf. Dies ist mit finanziellen Einschränkungen verbunden. Es gibt die Möglichkeit, eine Entlohnung von der Spitex für die Pflege Angehöriger zu erhalten. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Entlohnung für die häusliche Pflege von Angehörigen

Die Spitex bietet für Pflegeleistungen, die Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld erbringen, eine Entlohnung an. Dabei handelt es sich um eine Anerkennung für die Arbeit, die Angehörige täglich erbringen. Es handelt sich um eine Aufgabe, die für die Gesellschaft von hohem Wert ist: Die Plätze in Pflegeheimen sind in der Schweiz rar. Zudem gibt es einen Fachkräftemangel. Ohne die Erbringung von häuslichen Pflegedienstleistungen kann die Betreuung eventuell nicht vollumfänglich geleistet werden.

Die Entlohnung beträgt 37,90 CHF pro Stunde. Die Anzahl der Stunden, die zur Anrechnung kommt, ist von dem Aufwand für die Pflege abhängig. Gezahlt werden bis zu vier Stunden Pflegeaufwand pro Tag. Bei geringem Aufwand kann eine Stunde am Tag zur Anrechnung kommen. Wie hoch der Bedarf ist, wird durch eine Fachkraft ermittelt. Die Unterscheidung erfolgt in leichte, mittlere und aufwendige Pflege. Pflegende Angehörige können auf diesem Wege eine Entlohnung erhalten, die zwischen 400 und 3.400 CHF im Monat liegt.

Geringe Voraussetzungen für den Erhalt der Entlohnung

Die Entlohnung wird auf der Basis eines Anstellungsvertrages gezahlt. Dieser wird zwischen der Spitex und dem pflegenden Angehörigen geschlossen. Dieser muss folgende Voraussetzungen für den Erhalt der Entlohnung erfüllen:
  • Die pflegende Person muss volljährig sein
  • Zwischen der pflegenden und der pflegebedürftigen Person muss ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen
  • Der Pflegebedarf muss dauerhaft festgestellt werden
Der Zeitraum für die Pflege ist nicht begrenzt: Sollte der Pflegebedarf für mehrere Jahre bestehen, wird die Entlohnung auch so lange gezahlt. Jeder, der alle drei Voraussetzungen erfüllt, kann die Entlohnung in Anspruch nehmen.

Unterstützung von Fachkräften in Anspruch nehmen

Pflegeleistungen erfordern in einigen Bereichen Fachwissen. Im Rahmen des Anstellungsvertrages haben pflegende Angehörige einen dauerhaften Ansprechpartner. Dieser übernimmt auch vor Ort beratende Tätigkeiten. Darüber hinaus ist es möglich, Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise kann eine professionelle Pflege auch von Menschen geleistet werden, die in diesem Bereich keine Ausbildung abgeschlossen haben.

Angehörige in ihren eigenen vier Wänden betreuen

Viele Menschen wünschen sich auch bei körperlichen Einschränkungen einen Verbleib in ihren vier Wänden. Dies kann durch pflegende Angehörige in Verbindung mit der Entlohnung durch die Spitex realisiert werden.